AGB
ANWENDUNGSBEREICH
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Diese AGB gelten grundsätzlich für alle mit dem Fitnesscenter vereinbarten Trainingsvereinbarungen. Wird eine Trainingsvereinbarung im Rahmen einer Aktion neu geschlossen, so gelten für diese primär die in der Trainingsvereinbarung schriftlich festgelegten Konditionen und diese AGB nur soweit, soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen Konditionen dieser Trainingsvereinbarung stehen.
TRAININGSGEBÜHREN & -BEDINGUNGEN​
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Der Monatsbeitrag wird jeweils am 1. des Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt mittels Abbuchungsauftrages/Lastschrift bzw. Bar im Fitnesscenter. Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zahlbar, wenn die Leistungen des Fitnesscenters nicht in Anspruch genommen werden. Weist der Kunde durch ärztliche Bestätigung nach, dass er wegen Krankheit, Verletzung, etc. mindestens vier Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Fitnesscenters gehindert ist, wird der Vertrag für die Dauer der Verhinderung, die im ärztlichen Attest anzugeben ist, ruhend gestellt. Die Ruhendstellung verlängert den Kündigungsverzicht entsprechend. Kostenpflichtige Zusatzleistungen sowie Zusatzabos sind als solche jeweils gekennzeichnet und ausgepreist. Zusatzabos werden bei einer Ruhendstellung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend pausiert. Der jeweilige Leistungsumfang wird auf den Belegen und Vereinbarungen definiert. Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift wie etwa bei mangelnder Deckung oder Auflösung des Kontos, werden die von der Bank an IRONGYM verrechneten Spesen an das Mitglied weiterverrechnet. Hinzu kommen aufwandsabhängige Bearbeitungs- und Mahnspesen von maximal € 7,50 pro Mahnung sowie gesetzliche Verzugszinsen (4% p.a. ab Verzugseintritt). Nach zweifacher erfolgloser Mahnung wird ein kostenpflichtiger Inkassodienst eingeschaltet. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Beträge für mindestens sechs Wochen in Zahlungsverzug und wurde der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, ist das Fitnesscenter berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB zu erklären und die daraus resultierenden Ansprüche zu verrechnen. Für die Erstinformation einschließlich der Einweisung in das Fitnesscenter, die Anlage des Vertragspartners ist eine einmalige Einschreibgebühr zu zahlen, deren Höhe im Vertrag (Anmeldeformular) angegeben ist. Der Kunde hat den Zugangschip sicher und schonend zu verwahren. Sollte Infolge Verlust oder Beschädigung des Zugangschip durch unsachgemäße Handhabe eine Neuausstellung notwendig werden, wird hierfür eine Gebühr von € 50,00 verrechnet. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Für minderjährige Mitglieder zeichnet der Erziehungsberechtigte.
VERTRAGSDAUER & KÜNDIGUNG
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Diese Vereinbarung wird für unbestimmte oder bestimmte Zeit geschlossen (je nach Abo). Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Monats gekündigt werden. Bei einem Jahresvertrag wird die Vereinbarung für eine bestimmte Zeit (ein Jahr) geschlossen. Es gibt dafür kein Rücktrittsrecht. Das Fitnesscenter ist darüber hinaus zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der wichtige Grund muss im Bereich des Kunden liegen und auf ein sachbeschädigendes oder gegen diese AGB verstoßendes Verhalten, sowie Verstoß der Hausordnung zurückzuführen sein. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde trotz Verwarnung ein den üblichen Standards der Sicherheit, der Hygiene oder des Zusammenlebens (Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen, unerlaubt eines Nichtmitgliedes Eintritt gewehrt, aber auch in Bezug auf Lautstärke oder Rauchen) unübliches Verhalten setzt. Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gelten in jedem Fall. Verbraucher haben demnach bei im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon, Fax oder Online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Für die Erklärung des Rücktritts kann unser Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Die Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
ZUSATZ zu Punkt VERTRAGSDAUER & KÜNDIGUNG
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Sollten in einem Aktions-Abo keine gesondert angeführten Kündigungsmodalitäten angeführt sein, gelten die regulären Kündigungsmodalitäten, so wie in de AGB's beschrieben.
RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
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Der Zugangschip ist nicht übertragbar, er darf also nicht weitergegeben oder von anderen Personen als der, auf die sie ausgestellt ist, genutzt werden. Sie berechtigt den Kunden zur freien Benutzung sämtlicher Trainingsangebote, wie Herz-Kreislauftraining und Kraft- Fitnesstraining in den Öffnungszeiten. Nach der Ersteinweisung ist im Monatsbeitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten. Der Kunde kann gemäß den bei den Geräten ersichtlichen Betriebsanleitungen trainieren. Es steht ihm frei ein zusätzliches Einweisungstraining zu buchen. Bei der Benützung von Trainingsgeräten kann es zur Belastung des Herz-Kreislauf- Systems kommen. Der Kunde übernimmt es in seine Verantwortung, falls erforderlich, vorab eine ärztliche Abklärung seines Gesundheitszustandes vorzunehmen. Die Garderobeschränke sind nach Beendigung des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Für Wertgegenstände befindet sich an der Rezeption ein Wertsachendepotschrank. Nicht geräumte Garderobenschränke oder Wertsachendepots werden bei Betriebsschluss geräumt, der Inhalt zwei Wochen aufbewahrt und anschließend entsorgt. Das Parken, auf den dafür vorgesehenen Parkräumen, ist ausnahmslos nur während Ihrer Trainingszeit erlaubt. Jede selbständig gewerbliche Tätigkeit im Fitnesscenter (z.B. als Fitness-Trainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit der Center-Leitung ist untersagt. Änderungen von Wohnsitz, Emailadresse oder Bankverbindungen sind an der Rezeption oder per Email bekanntzugeben. Erfolgt dies nicht, kann das Fitnesscenter weiter an die bisherigen Adressen wirksam zustellen und allfällige Kosten für die Ermittlung aktueller Adressen können dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden